Das Verkehrsrecht wird einmal in das Verkehrsstrafrecht mit Ordnungswidrigkeitenrecht und in das Verkehrszivilrecht unterteilt.
 
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die im Rahmen des Führens eines Kraftfahrzeuges vorgefallen sind, wie z.B. :
•    Trunkenheit im Straßenverkehr
•    Straßengefährdung
•    Entzug der Fahrerlaubnis
•    Unfallflucht
•    Fahrlässige Körperverletzung
•    Fahrlässige Tötung
•    Geschwindigkeitsverstöße
•    Rotlichtverstöße
 
Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit den Ansprüchen aus Verkehrsunfällen, insbesondere
•    Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen
•    Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung
•    Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft
 
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, bei dem Sie nicht die Schuld trifft und die gegnerische Haftpflicht den Schaden reguliert, dann werden die Kosten für die Rechtsvertretung auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Viele Schadensersatzansprüche werden nämlich nur dann übernommen, wenn diese ausdrücklich geltend gemacht werden, wie z.B. Fahrtkosten, Nutzungsentschädigung, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden.
 
Daher empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen.


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